Wir sagen und betonen immer wieder, dass der bessere Marktplatz gemeinnützig geführt wird. Was bedeutet das eigentlich?
Selbstlos, ohne Bereicherungsabsichten, ohne Privatinvestoren oder Aktien oder Gewinnausschüttungen oder oder oder. Ganz klar, eigentlich. Richtig?
Die Ursprüngliche Idee war daher natürlich, ganz offiziell eine gGmbH zu gründen.
Sechs Monate lang haben wir recherchiert, mit Rechtsanwälten gesprochen und mit dem Finanzamt diskutiert. Das Ergebnis ist eindeutig:
Die deutsche Rechtsprechung will das nicht :/
Das kommt daher, dass in Deutschland die Gemeinnützigkeit (Im Sinne einer wirtschaftlichen Tätigkeit) bisher nicht durch den Zweck, sondern durch die Steuerlast in der Abgabeordnung (AO) definiert wird.
So ist ein gemeinnütziges Unternehmen für den deutschen Staat ein Unternehmen mit Berechtigung für Steuerentlastungen.
Durchaus können wir argumentieren, dass wir gemeinnützig handeln, sogar nach § 52 AO. Wir entsprechen zwar nicht einem der sehr spezifischen 23 Fälle, die dort unter Satz 1 aufgelistet sind – aber durchaus den letzten Satz (sogar mit einem gewissen Aussicht auf Erfolg im Sinne der Anerkennung durch das Finanzamt):
„Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist.“
Das unüberwindbare Problem ist ein anderes: Satz 3 § 65 AO – die Wettbewerbsklausel.
Nach diesem Satz darf ein gemeinnütziges Unternehmen „nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.“
Was an sich nicht weiter dramatisch klingt, wird jedoch vom Bundesfinanzhof (BFH) sehr streng ausgelegt:
Allein das Risiko eines potenziellen „freiwirtschaftlichen“ Wettbewerbs durch die gemeinnützige Gesellschaft reicht aus, um die Gemeinnützigkeit angreifbar zu machen. Das Finanzamt schützt damit den Markt, damit private, steuerzahlende Anbieter überhaupt eine faire Chance haben, ein ähnliches Geschäftsmodell aufzubauen.
Gemeinnützige Organisationen zahlen keine Körperschaft- und Gewerbesteuer und oft nur einen ermäßigten Umsatzsteuersatz. Würde der bessere Marktplatz einen dieser Vorteile nutzen, könnte er die Konkurrenz über niedrige Gebühren preislich systematisch verdrängen. Das verbietet das Steuerrecht über diese Wettbewerbsklausel.
Effektiv folgt daraus, dass jeder Konkurrent der Initiative (einschließlich Riesen wie Amazon) die Gemeinnützigkeit gerichtlich angreifen könnte – mit großen Chancen auf Erfolg sowie extremen finanziellen Folgen für den besseren Marktplatz (der übrigens auch nicht so heißen darf!), insbesondere enorme Kosten eines gerichtlichen Streites.
Und es wird noch strenger:
Wir werden nicht mal sagen dürfen, dass der bessere Marktplatz gemeinnützig geführt wird. Dieser Begriff, „gemeinnützig“, würde man als unlautere Werbung interpretieren, denn es wird sehr oft verstanden als staatlich anerkannte Gemeinnützigkeit im Sinne der AO.
Daher wird das Unternehmen an sich ihre eigentlich eindeutige gemeinnützige Arbeit anders beschreiben müssen – gemeinwohlgeleitet, beispielsweise.
aber wir wollen doch gemeinnützig handeln verdammtnochmal!
Oh – das verbietet uns niemand!
Ein Unternehmen, egal welche Rechtsform es einnimmt, darf ohne weiteres an sich gemeinnützige Zwecke verfolgen!
Das einzige ist, dass wir uns nicht die Einschränkungen aussuchen dürfen, wenn wir kein Anrecht auf die Vorteile haben. Und deswegen auch nicht werden damit werben dürfen, dass wir gemeinnützig handeln. Auch wenn wir es tun.
Bizarrerweise.
Daher müssen wir anders und glaubwürdig kommunizieren, dass wir gemeinnü… gemeinwohlgeleitet handeln.
Zu diesem Zweck haben wir unser Manifest verfasst. Das ist unser Verhaltenskodex, für uns absolut verbindlich, und gibt unsere Philosophie wieder. An unser Manifest halten wir uns sehr strikt, und unsere Geschäftsbedingungen werden sich genau danach richten.
Was die Verwirklichung des Projekts ganz schön kompliziert macht!
Aber umso gesellschaftlich wertvoller, in unseren Augen.
Und insofern kritisch, da dies der eigentliche Sinn und Zweck der Initiative ist – und zunächst das größte Argument für die Nutzer, einzusteigen und mit uns an denselben Strang zu ziehen.
Aber Überraschung! Es gibt ein Licht am Ende des bürokratischen Tunnels:
Seit wenigen Monaten gibt es Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung, die uns sehr glücklich machen – Offensichtlich sind wir nicht die einzigen Verrückten, die eine freiwirtschaftliche gemeinnützige Tätigkeit anstreben, ohne sich Bereicherung und Steuervorteile zu wünschen! Juhu!
Mittelfristig wird wohl eine neue Gesellschaftsform eingeführt, die ziemlich genau das ist, was wir uns vom Anfang an gewünscht haben: die GmgV, oder Gesellschaft mit gebundenem Vermögen.
Es ist fast als hätten die Zuständigen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und im Bundesministerium der Finanzen unsere Gedanken gelesen und sich vorgenommen, unsere Wunschliste zu erfüllen!
Daher wurde Teil unseres Manifests, dass der Marktplatz zu einer GmgV wird, sobald dies möglich ist.
Und das ist verbindlich.